Dr. Judith Augschöll

Fachärztin für Innere Medizin

HERZLICH WILLKOMMEN

in unserer Facharztpraxis

für Innere Medizin

Sie als Mensch, die Erhaltung Ihrer Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns am Herzen und stehen im Mittelpunkt unserer medizinischen Tätigkeit. Unser gesamtes Team ist stets um eine sorgsame Betreuung und Behandlung nach modernem medizinischem Standard bemüht.

WIR SIND LEICHT ERREICHBAR

Parken & Barrierefrei

Unsere Ordination liegt im 1. Stockwerk und ist vom Parkplatz aus barrierefrei mit einem neu errichteten Personenlift erreichbar. Genügend Parkplätze stehen unterhalb des Hauses zur Verfügung.

Kassenärztliche Leistungen und Verrechnung mit Wahlarzthonorar

BVAEB und KUF

Kassenärztliche
Leistungen

Als Vertragsärztin für die BVAEB und KUF, sowie als Wahlärztin nehme ich mir ausreichend Zeit für Ihre Anliegen. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden stehen im Mittelpunkt meiner medizinischen Tätigkeit.

Als Vertragsärztin der BVAEB wird mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.
Für Patientinnen/en aller österreichischen Pflichtkrankenkassen (BVAEB, KUF, SVS, GKK) ist ab dem 18. Lebensjahr eine Basis-Vorsorgeuntersuchung pro Jahr kostenlos und wird direkt abgerechnet.

BEI ALLEN ANDEREN KRANKENKASSEN

Rückerstattung Wahlarzthonorar

Als Wahlärztin für alle anderen Krankenkassen erhalten Sie eine Rechnung mit der genauen Auflistung unserer erbrachten Leistungen. Das Wahlarzthonorar orientiert sich an den Kassentarifen, sodass ein Teil des Wahlarzt- Honorars durch Ihre Pflichtversicherung, abhängig von der gestellten Diagnose und erfolgten Untersuchung, rückerstattet wird. Die Differenz können Sie bei Ihrer ambulanten Zusatzversicherung einreichen, die im Regelfall den Restbetrag übernimmt. Einige Laborleistungen rechnet das Labor direkt mit ihrer Krankenkasse ab.

Direkte Rückerstattung des Wahlarzthonorars:
Bei uns an der Bankomatkasse bezahlte Rechnungen können von uns via WAHonline an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger gesendet werden, sodass die Rückerstattung des Wahlarzthonorars für Sie erleichtert und beschleunigt werden kann. Weiterhin ist es möglich die Rechnung bei Ihrer Pflichtversicherung und Zusatzversicherung selbst einzureichen. Bei Problemen bei der Rückerstattung helfen wir Ihnen gerne weiter.